Ein Personalrat ermöglicht die Mitbestimmung und Beteiligung der Beschäftigten in sozialen, arbeits- und dienstrechtlichen (personellen) Angelegenheiten bei Ihrer Dienststelle/Dienstherren. Auch der Abschluss von Dienstvereinbarungen, an die sich die Dienststelle dann zwingend halten muss, ist nur möglich, wenn ein Personalrat besteht.
In vielen sozialen Angelegenheiten hat der Personalrat ein Mitbestimmungsrecht - das heißt, ohne seine Zustimmung ist eine entsprechende Maßnahme der Dienststelle nicht möglich. In arbeits- und dienstrechtlichen (personellen) Angelegenheiten entscheidet der Personalrat mit, wenn es um die persönlichen Rechte der Beschäftigten und Beamten geht. In technologischen und organisatorischen Angelegenheiten ist der Umfang der Mitbestimmungs- und Beteiligungsrechte des Personalrats unterschiedlich. Vielfach ist jedoch die Zustimmung des Personalrats erforderlich. In reinen Fragen der Organisation muss der Personalrat über Planungen in der Dienststelle informiert bzw. beratend hinzugezogen werden.
Mit Ihrer Stimme entscheiden Sie demnach darüber, wer in den nächsten vier Jahren:
darüber wacht, dass alle Kolleginnen und Kollegen gerecht behandelt werden,
dafür sorgt, dass Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge, Dienstvereinbarungen uvm. zugunsten der Beschäftigten eingehalten werden,
sich engagiert, dass Anliegen und Forderungen gegenüber den Dienststellenleitungen entsprechend berücksichtigt werden,
darauf achtet, dass gesetzliche Richtlinien für Arbeitsschutz und Unfallverhütung umgesetzt werden,
sich dafür einsetzt, dass Mann und Frau in der Dienststelle gleichberechtigt behandelt werden.